Vertiefen Sie Ihr Wissen über den Schutz Personendaten und lernen Sie die Pflichten kennen, die Unternehmen, die für die Verarbeitung von Daten verantwortlich sind, auferlegt werden.
Nach einer Erinnerung an die wichtigsten Grundsätze des Datenschutzes behandelt die Schulung anhand von Beispielen den Begriff der "automatisierten Einzelentscheidung" und die sich daraus ergebenden Pflichten des für die Verarbeitung Verantwortlichen. Die Schulung wird fortgesetzt mit der Erklärung des Zwecks der verschiedenen Arten von Cookies und dem Unterschied zwischen Anonymisierung und Pseudonymisierung von Personendaten. Der dritte Teil der Schulung behandelt die Ausnahmen vom Recht auf Information sowie die Einschränkungen des Rechts auf Zugang zu Informationen und wird mit der Untervergabe der Verarbeitung von Personendaten fortgesetzt. Die Schulung endet mit der Vorstellung organisatorischer Pflichten wie dem Verzeichnis der Datenverarbeitungstätigkeiten und der Folgenabschätzung.