Sind Sie bereits als Kundenberater registriert?
Wenn ja, müssen Sie möglicherweise einen Refresher Kurs absolvieren, der hier verfügbar ist.
Sie sind noch nicht als Kundenberater registriert?
Dann lesen Sie bitte die folgenden Informationen.
Um in ein Schweizer Kundenberaterregister eingetragen zu werden, müssen Sie gemäß Art. 6 des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) zwei Arten von Kenntnissen nachweisen.
a)
Kenntnisse der Verhaltensregeln: Kundenberater müssen über ausreichende Kenntnisse der Verhaltensregeln gemäss dem Schweizer FIDLEG verfügen.
b)
Fachkenntnisse: Zusätzlich müssen Kundenberater über die erforderliche Fachkompetenz verfügen, um als Kundenberater tätig zu sein. Die Fachkenntnisse beziehen sich auf die Tätigkeit des Kundenberaters (z. B. Fondsvertrieb, Vermögensverwaltung, Anlageberatung oder Ausführung von Aufträgen). Der Kundenberater muss auch die Finanzinstrumente (z.B. Aktien, Obligationen, strukturierte Produkte oder kollektive Kapitalanlagen) verstehen, die für die ausgeübte Tätigkeit relevant sind.
Alle Kundenberater müssen einem Schweizer Kundenberaterregister nachweisen, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse der Verhaltensregeln des FIDLEG verfügen, indem sie ein Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss einer anerkannten Schulung einreichen.
Fachkenntnisse können entweder durch den erfolgreichen Abschluss einer Schulung oder durch ausreichende Erfahrung nachgewiesen werden. Das Kundenberaterregister legt fest, welche Dokumente es als Nachweis für ausreichende Erfahrung akzeptiert. Der erfolgreiche Abschluss eines anerkannten Kurses gilt immer als ausreichender Nachweis der Fachkenntnisse.
Um die für Sie passende Schulung zu ermitteln, klicken Sie bitte auf das entsprechende Kästchen, wenn Sie die Frage mit „Ja” beantworten.