FIDLEG Refresher Kurs

In wenigen Worten

Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) sieht vor, dass Kundenberater, die sich in ein Schweizer Kundenberaterregister einzutragen haben, den Nachweis erbringen müssen, dass sie über hinreichende Kenntnisse im Sinne von Art. 6 FIDLEG verfügen. Diese Anforderung kann durch das Absolvieren der Zertifizierungskurse für die Eintragung in das Kundenberaterregister auf VisionCompliance erfüllt werden. 24 Monate nach der Ersteintragung muss die Eintragung erneuert werden. Das Kundenberaterregister erneuert die Eintragung aber nur, wenn die Kundenberater den Nachweis erbringen, einen vom Kundenberaterregister anerkannten FIDLEG Refresher Kurs besucht zu haben. 

Dieser FIDLEG Refresher Kurs wurde von Experten von PricewaterhouseCoopers (PwC) entwickelt und deckt die Themen ab, die für Anforderungen der Eintragung gemäss FIDLEG bei einem Schweizer Kundenberaterregister erforderlich sind. 

Nach Abschluss des Auffrischungskurses erhält der Kundenberater einen Schulungsnachweis, welcher dem Kundenberaterregister einzureichen ist. Dieser Nachweis ist im Kundenberaterkonto des VisionCompliance Onlineshops abrufbar.

Die Zertifizierung ist von RegServices von BX Swiss AG und anderen Kundenberaterregistern anerkannt.

Auszeichnungen: CHF 350.-
Dauer: 2h 20 Minuten
Zugang: 2 Monat
verfügbare Sprachen:

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