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Verständnis und Anwendung der Verpflichtungen der Kundenberater bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen.
Der erste Teil der Schulung betrifft die Segmentierung der Kunden gemäss dem FIDLEG und die diesbezüglichen Gründe sowie die Möglichkeiten der Kunden, ein Opting-in oder Opting-out zu beantragen.
Der zweite Teil der Schulung befasst sich mit den Verhaltensregeln, die von den Kundenberatern bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen erwartet werden. Die Informationspflicht zu Beginn oder während der Geschäftsbeziehung bei einem Execution-Only-Verhältnis, bei der Beratung (Advisory) zu einzelnen Transaktionen oder zum gesamten Vermögensverwaltungsportfolio wird ausführlich erklärt.
Der Schwerpunkt liegt auf den Regeln der Appropriateness und der Suitability. Zudem wird betont, dass der Kundenberater die mit den Kunden vereinbarten Leistungen unbedingt dokumentieren muss.